R E C H T E D E R B Ü R G E R
Unabhängig von der für ihn geltenden Rechtsgrundlage hat der einzelne Bürger einige grundlegende Rechte, auf die er sich, zumindest in der EU, immer berufen kann. Diese wären:
Das Recht auf Benachrichtigung über die Datenerhebung
Die verarbeitende Stelle hat die Pflicht, den Betroffenen darüber zu informieren, welche Daten zu welchem Zweck erhoben wurden und darüber, ob der Betroffene dazu verpflichtet ist, die entsprechenden Daten herauszugeben. Weiterhin muss der Betroffene erfahren, zu welcher anderer Stelle seine Daten gegebenenfalls übermittelt werden. Einschränkungen dieser Rechte gelten vor allem bei Sicherheitsbehörden, die in Strafsachen ermitteln.Das Recht auf Auskunft
Der Bürger hat auch später noch das Recht bei der entsprechenden Stelle über die Verwendung seiner Daten nachzufragen. Einschränkungen gelten hier wie beim Recht auf Benachrichtigung.Das Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung
Wenn er Bürger feststellt, dass die über ihn gesammelten Daten falsch sind, hat er einen Anspruch darauf, dass diese berichtigt oder gegebenenfalls gelöscht werden. Auch bei Ablauf der Speicherfrist oder Wegfall des Verwendungszweckes werden diese gelöscht. Ein Sperrung der Daten erfolgt z.B. wenn unklar ist, ob die gespeicherten Daten richtig sind oder wenn diese eigentlich gelöscht werden müssten, aber z.B. für Steuernachweise noch benötigt werden.Anspruch auf Schadensersatz
Wenn dem Betroffenen durch Erhebung, Speicherung oder Verwendung seiner Daten irgend ein Schaden zugefügt wird, ist die jeweilige Stelle dafür haftbar. Die Beweispflicht liegt hierbei bei der Stelle.Anspruch auf Anrufung der Datenschutzkontrollinstanz
Wenn der Betroffene sich in seinen Rechten verletzt fühlt, hat er das Recht, den Datenschutzbeauftragten oder eine andere zuständige Stelle anzurufen. Diese hat die Pflicht, seiner Beschwerde nachzugehen und ihn über den Ausgang der Untersuchung zu unterrichten.